Nachrüstung von Absturz- und Durchsturzsicherungen bei Lichtkuppeln und Lichtbändern

November 2023

Mit Beginn des Herbstes werden in vielen Industriebetrieben wieder Reinigungsarbeiten und Instandhaltungsarbeiten auf den großflächigen Flachdächern und den Dachabläufen durchgeführt. Vielfach werden die Arbeiten durch Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen ausgeführt, die in der Regel nur geringe Erfahrungen mit Arbeiten in der Höhe haben.

Auch Lüftungsanlagen und Photovoltaik-Anlagen werden verstärkt auf den Dachflächen installiert. Diese Anlagen müssen ebenso fachgerecht installiert und gewartet werden.

Der Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA), der in der Vergangenheit als Standard betrachtet wurde, ist nach der ASR A2.1 nur bei Einhaltung grundsätzlicher und zwingend erforderlicher Rahmenbedingungen möglich. Zusätzlich muss ein Rettungskonzept bestehen und geeignete Rettungsmittel müssen vorhanden sein (ASR A4.3).

Auch die DIN 4426, die 2017 in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht wurde, sieht den Einsatz von PSAgA nur noch vor, wenn kollektive Schutzeinrichtungen nicht möglich sind.

In vielen Fällen wurden diese Anforderungen bei der Planung und Konzipierung eines Gebäudes nicht berücksichtigt oder vom späteren Nutzer und Betreiber nicht beachtet, weil diese erforderlichen Informationen fehlten.

Damit fehlen vielen Bestandsgebäuden aktuell noch geeignete kollektive Einrichtungen gegen Absturz oder Durchsturz.

Kollektive Einrichtungen gegen Absturz oder Durchsturz haben bei entsprechender Planung und Ausführung den Vorteil, dass die Sicherheit ohne aktive Mitarbeit und ohne Schulung der auf dem Dach tätigen Personen gewährleistet ist.

Wenn kein Abstand zum Dachrand, Lichtplatten, Dachoberlichtern, wie Lichtkuppeln, Lichtbändern oder Flachdachfenstern von mindestens 2 m bei den Arbeiten eingehalten werden kann, sollten Maßnahmen nach ASR A2.1 sowie der DIN 4426 vorhanden sein.

Können die erforderlichen Maßnahmen bereits bei der Planung und Konzeption eines Gebäudes berücksichtigt werden, stehen die kollektiven Schutzeinrichtungen bereits mit bzw. nach der Installation von Lichtkuppeln und Lichtbändern schon in der Bauphase zur Verfügung.

Aber auch für Lichtkuppeln, Lichtbänder und Flachdachfenster im Bestand gibt es Lösungen, die zur Nachrüstung geeignet sind.

Grundsätzlich sollten alle Absturz- oder Durchsturzsicherungen auch für die Nachrüstung von Lichtkuppeln und Lichtbändern nach der GS-Bau 18 geprüft und zertifiziert sein. Die Prüfung der Durch- und Absturzsicherungen nach der GS-Bau 18 berücksichtigt die Besonderheiten, die beim Einsatz der Produkte auf der Dachfläche zu beachten sind und gibt die Sicherheit einer dauerhaften Durch- und Absturzsicherheit.

Lichtkuppeln, Lichtbänder, NRWG

Bei der Nachrüstung von Absturz- oder Durchsturzsicherungen ist zu beachten, dass Lichtkuppeln, Lichtbänder und natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) bzw. die Kombination der Produkte harmonisierte Bauprodukte sind, die ihre grundsätzliche Eignung über eine Leistungserklärung und einer entsprechen Kennzeichnung auf dem Gerät nachweisen und dokumentieren müssen.

Dieser Nachweis der Leistungsbeständigkeit ist zwingend in Europa erforderlich und basiert auf europäisch harmonisierten Normen, wie beispielsweise:

  • Lichtkuppeln EN 1873
  • Lichtbänder EN 14 963, EAD 220089-00-0401
  • NRWG EN 12 101-2

Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass die Bauprodukte den erforderlichen Anforderungen grundsätzlich und während der kompletten Nutzungsdauer genügen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, kommen ausgewählte Konstruktionen und Materialien zum Einsatz, die eine Nutzung der Produkte über die gesamte Lebensdauer sicherstellen.

Durch Veränderungen an den Produkten oder dem Einbau von zusätzlichen Komponenten, die nicht bereits bei der Erstprüfung berücksichtigt wurden, ist es nicht auszuschließen, dass die Funktionalität und/oder Lebensdauer der Produkte eingeschränkt wird.

Insbesondere die Funktionalität der Rauchabzugsfunktion kann sich durch den nachträglichen Einbau von Durch- und Absturzsicherungen negativ verändern.

Aber auch die Dauerhaftigkeit der Leistungsdaten bei einer Lichtkuppel kann sich je nach System und Montage der Durch- und Absturzsicherungen so verändern, dass die ursprünglich vom Hersteller der Lichtkuppeln bestätigten und dokumentierten Daten nicht mehr zutreffen.

Daher ist grundsätzlich vor der Nachrüstung mit Durch- und Absturzsicherungen zu überprüfen, ob die Lichtkuppeln, Lichtbänder und natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte für eine Nachrüstung geeignet sind. Weiter muss sichergestellt sein, dass die mögliche Veränderung auch unter Verwendung von Originalteilen zu keiner nennenswerten Einschränkung der ursprünglichen Aufgabenstellung oder bei der Sicherstellung des ursprünglichen Schutzzieles führen.

Nach- oder auch Umrüstungen sollten daher immer mit dem jeweiligen Hersteller, der Lichtkuppeln, Lichtbänder und natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) abgestimmt werden. Sie verfügen in der Regel über die Möglichkeiten, die grundsätzliche Eignung für eine Nachrüstung der bestehenden Konstruktionen zu beurteilen.

Abbildung 1

Da der jeweilige Hersteller seine Produkte kennt und ihm in den meisten Fällen für die unterschiedlichen Produkte geeignete Systeme zur Nachrüstung (Abbildung 2) zur Verfügung stehen, kann er mögliche Einschränkungen minimieren oder sogar ausschließen.

Insbesondere bei der Nachrüstung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten ist daher besondere Sorgfalt und auch die Berücksichtigung der Anforderungen der ursprünglichen Baugenehmigung hinsichtlich der Anforderungen an die Entrauchung erforderlich.

Weiter ist bei der Nachrüstung im Bestand darauf zu achten, dass Lüftungseinrichtungen oder Öffnungseinrichtungen der NRWG durch Durch- und Absturzsicherungen in ihrer Öffnungsfunktion nicht eingeschränkt werden. An den Durch- und Absturzsicherungen dürfen keine Veränderungen oder Anpassungen auf der Baustelle vorgenommen werden, da sie die grundsätzliche Funktion beeinträchtigen können.

Daher sollte die Montage auch nur durch Betriebe erfolgen, die die jeweiligen Systeme kennen und nachweislich über die erforderlichen Informationen der unterschiedlichen Hersteller verfügen.

Die Optik der unterschiedlichen Sicherungen gegen Durch- bzw. Absturz hat sich in den letzten Jahren verändert. Waren es in der Vergangenheit häufig handwerklich hergestellte Einzelanfertigungen, stehen heute Lösungen zur Verfügung, die auch optischen Anforderungen gerecht werden (Abbildung 3).

Abbildung 3

Die Nachrüstung von Durch- und Absturzsicherungen ist in der Regel auch bei Bestandsgebäuden möglich. Die Nachrüstung bei natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) sollte immer durch oder in Abstimmung mit dem ursprünglichen Hersteller der NRWG durchgeführt werden. Er hat in der Regel alle Informationen, wie sich die Veränderungen auf die unterschiedlichen Geräte auswirken bzw. hat geeignete technische Lösungen zur Verfügung.

Abbildung 4

Der FVLR stellt sich vor Der FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. wurde 1982 gegründet. Er repräsentiert die deutschen Hersteller von Lichtkuppeln, Lichtbändern sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Sie verfügen über ein umfangreiches, langjähriges Know-how und technisch qualifizierte Mitarbeiter. Sie beraten Planer und Anwender umfassend und leisten aktive Hilfestellung bei der Projektierung, Ausführung und Wartung von Tageslicht-Dachoberlichtern sowie Rauch- und Wärme-Abzugsanlagen. Lichtkuppeln und Lichtbänder erfüllen vielfältige Aufgaben in der Architektur. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind unverzichtbare Bestandteile des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Der FVLR hat es sich zum Ziel gemacht, europaweit produktneutrale, sachliche und fundierte Forschungs- und Informationsarbeit zu leisten, bei Planern, Architekten, Entscheidungsträgern und Anwendern. Aus diesem Grund ist der FVLR auch aktives Mitglied in EUROLUX, der Vereinigung der europäischen Hersteller von Lichtkuppeln, Lichtbändern und RWA. Er wirkt darüber hinaus in den einschlägigen Gremien zur internationalen und europäischen Normungsarbeit mit.

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