Lichtkuppeln in der Nutzungsphase

Das Fensterputzen gehört in jedem Haushalt zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben. Je nach Gegend und Verschmutzungsgrad sind die Fenster mehrmals jährlich an der Reihe. Verschiedene Reiniger, Pflegemittel und Putztechniken werden eingesetzt, damit die Glasscheiben von innen und außen möglichst streifenfrei sauber werden. Selbstverständlich werden schonende Reinigungsverfahren ohne scheuernde Putzmittel für Rahmen und Scheiben benutzt, damit es keine Kratzer oder Beschädigungen der empfindlichen Gläser gibt.

Auch Lichtkuppeln benötigen eine regelmäßige Reinigung und fachmännische Wartung, welche auch ihre Funktionalausstattungen wie beispielsweise Klappensysteme oder Verschattungsanlagen umfasst.

Doch im harten Alltagsleben am Arbeitsplatz werden die im Dach eingebauten Oberlichter, die eigentlich Tageslicht spenden sollen, häufig sträflich vernachlässigt. Obwohl die glatten Flächen einen gewissen Selbstreinigungseffekt haben, sind sie aufgrund fehlender Reinigung von innen und außen nach einigen Jahren verschmutzt und lassen nur noch einen geringen Teil des wertvollen Tageslichts durch.

Dauerhafte grobe Verschmutzungen auf den Oberflächen führen zu veränderten Oberflächentemperaturen und erhöhen so die Temperaturspannungen in den Materialien. Hierdurch oder durch permanent auftretende Feuchtigkeit reagieren einige Materialien mit erhöhter Alterung, Korrosion oder Fäulnis.

Die regelmäßige Inspektion und der dadurch resultierende frühzeitige Austausch von preiswerten Wartungskomponenten, wie zum Beispiel Dichtungen oder auch Wartungsarbeiten, wie das erforderliche Reinigen und Schmieren von beweglichen Bauteilen, sorgen für eine lange Lebensdauer teurer Antriebskomponenten und den langzeitigen Erhalt der wesentlichen Grundfunktionen von Lichtkuppeln, die neben dem Tageslichteinfall zum Beispiel auch die Dichtigkeit und den Wetterschutz in jeglicher Form umfassen.

In jedem Fall sind vor Beginn aller Arbeiten an und in Lichtkuppeln unbedingt die Herstellervorschriften und -hinweise sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften zu beachten!


Reinigung

Durch die üblicherweise nach oben gewölbte Form der äußeren Schale der Kunststoffverglasungen von Lichtkuppeln kann bei bestimmungsgemäßem Einbau jeglicher Niederschlag ungehindert vom Produkt ablaufen, durch die glatte Oberfläche der Außenschalen wird hierdurch ein guter Selbstreinigungseffekt erzielt.

Trotz dieser Wirkung sammeln sich an den inneren und äußeren Oberflächen der Lichtkuppel Verunreinigungen aus Luftverschmutzung an. Außen kommen zusätzliche feine Verschmutzungen aus Niederschlag, aber auch grober Schmutz von Tieren oder Planzenresten wie zum Beispiel Blätter, hinzu.

Wann eine Reinigung sinnvoll oder auch erforderlich ist, hängt deshalb sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten und der Einbausituation wie auch von der Gebäudenutzung ab.

Dies sollten auch die Reinigungsintervalle berücksichtigen. Eine Reinigung der Lichtkuppel wird deshalb immer dann empfohlen, wenn:

  • der Lichteinfall spürbar abnimmt, bedingt durch gleichmäßige Verschmutzungen der Kunststoffverglasung (innen und/oder außen)
  • durch die Kunststoffverglasung größere partielle Verschmutzungen auf der Außenschale sichtbar werden
  • im Rahmen von Dachinspektionen Ansammlungen von grobem Schmutz wie Laub und Gehölz an Lichtkuppeln festgestellt werden.

Derartig verunreinigte Lichtkuppeln werden ihrem Hauptzweck, der Versorgung der Menschen im Gebäudeinneren mit ausreichend Tageslicht, nicht mehr gerecht.

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV Anlage 1 Punkt 3.4) müssen die Arbeitsstätten aber möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Wird der Tageslichteintritt in den Raum durch starke Verschmutzungen oder Alterung des Materials behindert, müssen diese Mängel daher umgehend beseitigt werden. Eine darauf abstellende behördliche Anordnung nach § 120 f Gewerbeordnung ist möglich. Mehr Informationen zur Erfordernis des Tageslichts für den menschlichen Organismus befinden sich im Bereich Ausleuchtung mit natürlichem Tageslicht.

Die eigentliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Instandhaltung und Reinhaltung, also auch einer Reinigung der lichtspendenden Oberlichtflächen ergibt sich aus § 3 (1) bzw. 3 (2) ArbStättV. Weitergehende Hinweise zur Reinigung und Instandhaltung enthält die neue Technische Regel für Arbeitsstätten A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ (ASR A1.6). Unterlassungen im Zusammenhang mit diesen Vorgaben beeinträchtigen die Funktion und können die Lebensdauer des Produktes verringern.

Die verschiedenen Bestandteile von Oberlichtern bedürfen aufgrund ihrer Funktionen auch unterschiedliche Arbeitsschritte zur Reinigung und Wartung. Klassische Lichtkuppeln bestehen im Allgemeinen aus:

  • Lichtkuppelverglasung
  • Profilrahmen
  • Aufsetzkränze
  • elektrischen, pneumatischen oder manuellen Öffnern zur täglichen Be- und Entlüftung
  • ggf. Zusatzausstattungen wie Lüfteraggregate, Verschattungsanlagen oder vergleichbare Bauteile und
  • weiteren Zubehörteilen (z. B. Beschlagteilen)

Reinigungshinweise für Lichtkuppeln

Die Vielfalt der Bestandteile von Lichtkuppeln und insbesondere der darin verwendeten Materialien ist also enorm. Für die Reinigung von Lichtkuppeln sind daher generell die Reinigungsvorgaben der jeweiligen Hersteller zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Tipps gelten nur, sofern die Hersteller keine abweichenden Vorgaben machen.

ACHTUNG Reinigungsmittel! Verschiedene chemische Inhaltsstoffe von im Handel erhältlichen Reinigungsmitteln können bei Kontakt zu irreversiblen Schäden an den Kunststoffmaterialien von Lichtkuppeln führen! Lösemittel und andere chemische Substanzen können auf bestimmte Kunststoffarten zersetzende oder versprödende Wirkung haben und verändern so das molekulare Kunststoffgefüge. Solche Schäden werden deshalb auch nicht immer sofort sichtbar sondern können sich beispielsweise während der Nutzung in einem extrem beschleunigten Alterungsverhalten zeigen. Spezielle Reinigungsmittel dürfen daher nur verwendet werden, wenn ihre Verwendung auf dem jeweiligen Kunststoff zugelassen ist!

Reinigungsmittel mit abrasiven Inhaltstoffen (Scheuermittel) und die mechanische Entfernung von festsitzenden Oberflächenverschmutzungen sollten generell vermieden werden, da diese die Oberflächen verkratzen.

Allgemeingültige Hinweise und Tipps zur Reinigung einiger Bestandteile sind nachfolgend zusammengestellt.

Lichtkuppelverglasung

Die Lichtkuppelverglasungen werden entweder aus thermoplastischen Kunststoffen, wie zu Beispiel Polymethylmethacrylat (PMMA/Acrylglas), Polycarbonat (PC) oder aus dem duromeren Werkstoff GFUP (glasfaserverstärktes ungesättigtes Polyesterharz) hergestellt. Die Lichtkuppelschalen haben eine porenlose und glatte Oberfläche, auf der sich der Schmutz meist nur schwer festsetzen kann. Die Flächen werden vorzugsweise mit Spülmittel-Wasser o. ä. und einem weichen Tuch oder Schwamm abgewischt. ACHTUNG: Lichtkuppeln keinesfalls trocken abreiben! Für eine gründliche Reinigung empfehlen sich lösemittelfreie, antistatische Kunststoffreiniger, die für die jeweiligen Kunststoffe zugelassen sind. Keinesfalls dürfen Scheuermittel (Abrasiva) eingesetzt werden, da sie die Oberflächen zerkratzen.

Aufsetzkränze und Profilrahmen

Aufsetzkränze und Profilrahmen werden wie Fensterrahmen mit nicht abrasiven Reinigungsmitteln und viel Wasser gereinigt.

Elektrische Komponenten

Elektrische Komponenten von Lichtkuppeln wie Öffnerantriebe, Kabel, Anschlussdosen und Steuerungseinheiten sind stromführende Bauteile und sollten deshalb niemals in Kontakt mit Wasser oder anderen Reinigungsflüssigkeiten kommen. Sie dürfen lediglich abgesaugt oder abgekehrt bzw. trocken abgewischt werden, falls dies wirklich nötig ist. Solche Bauteile werden im Regelfall ohnehin während der Wartung geprüft und falls erforderlich gereinigt.


Wartung

Die Wartung von Oberlichtern ist eine Maßnahme der vorbeugenden Instandhaltung, die in den vom Hersteller vorgegebenen Zyklen ausgeführt, eine optimale Funktion der Lichtkuppel und die frühzeitige Erkennung kritischer Verschmutzungen und kleinerer Beschädigungen gewährleistet. Der Nutzwert der Lichtkuppel bleibt lange erhalten und die Kosten für Reparaturen und Austausch defekter Bauteile werden gering gehalten.

Diese Maßnahmen beinhalten nach Norm

  • das Ausführen von Wartungsarbeiten
  • die Inspektion
  • die Instandsetzung

Welche Bestandteile müssen gewartet werden?

Gemäß DIN EN 1873 soll die regelmäßige Wartung von Oberlichtern beinhalten:

  • Reinigung der Bauelemente
  • Prüfen und eventuelles Ersetzen der Dichtungen
  • Prüfen und Warten und eventuelles Austauschen von Zubehör
  • Warten der Öffner (falls vorhanden)

Dauerhafte Unterlassungen im Zusammenhang mit diesen Vorgaben werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Funktion und die Lebensdauer des Produktes beeinträchtigen.

Jede Wartung beginnt dabei mit einer Sichtkontrolle der Produkte.

Welche Bestandteile von Lichtkuppeln besonderer Maßnahmen und Sorgfalt bei der Wartung bedürfen, wird durch den Hersteller vorgegeben. Typische zu wartende Bestandteile von Lichtkuppeln sind:

  • Dichtungen, insbesondere in beweglichen Schließfugen,
  • Bewegliche Zubehörteile
  • Elektronische Bauteile

Sichtkontrolle

Eine qualifizierte Sichtkontrolle umfasst die visuelle Suche nach sichtbaren Beschädigungen am Produkt von innen und von außen sowie die allgemeine Überprüfung der Funktion von integrierten Ausstattungen wie beispielsweise das Öffnen und Schließen zur natürlichen Lüftung.

Die Kontrolle umfasst bei Lichtkuppeln insbesondere:

  • den Zustand der Verglasung, besonderes die Freiheit von äußeren Beschädigungen
  • den Zustand und Sitz von Dichtungen
  • den Zustand von Kennzeichnungen
  • die Funktion von Ausstattungselementen
  • (falls zutreffend) die Korrosionsfreiheit

Wartung von Dichtungen

Dichtungen werden auf Sitz und dichtes Schließen geprüft, gereinigt, gepflegt und gegebenenfalls erneuert.

Wartung von Zubehör

Zubehörteile (Bauteile, Leitungen, Kabel etc.) werden auf Beschädigung geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht.

Bewegliche Teile wie Scharniere, Öffnerbeschläge oder Öffner werden auf Gangbarkeit geprüft und gegebenenfalls gereinigt und geschmiert.

Wartung elektronischer Bauteile

Der Witterung ausgesetzte elektronische Bauteile (z. B. Sonnen- oder Regensensoren) werden im Zuge der Wartung ebenfalls auf der Oberfläche gesäubert, da sich auf ihnen Schmutzpartikel und Vogelkot ablagern kann, was unter Umständen die Funktionsfähigkeit des Bauteils beeinträchtigt.

Lichtkuppeln als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

Da Lichtkuppeln mit Zertifizierung als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte nach DIN EN 12101-2 üblicherweise ausschließlich als Bestandteil von bauordnungsrechtlich erforderlichen Rauchschutzanlagen eingebaut werden, ist auch der Funktionserhalt dieser Geräte von besonderer Bedeutung für ein funktionierendes Brandschutzkonzept des Gebäudes.

Deshalb gelten auch für die Pflege, Wartung und Instandsetzung solcher Rauchschutzanlagen inklusive aller verbauten Rauch- und Wärmeabzugsgeräte besonders hohe Anforderungen und sich hieraus ergebende Pflichten zur Umsetzung für den Hallenbetreiber. Mehr Informationen hierzu befinden sich unter Pflege und Instandhaltung von Rauchabzugsgeräten.


Instandsetzung

Die Auswahl geeigneter Lichtkuppeln für eine bestimmte Einbausituation eines Bauvorhabens ist aufgrund der Vielfalt an möglichen Anforderungen und dem daraus folgenden Spektrum an Ausführungsvarianten ein komplexer Planungsprozess. Im Ergebnis werden passende Lichtkuppeln gewählt, deren Leistungseigenschaften den für das Bauvorhaben ermittelten Erfordernissen entsprechen. Die Leistungseigenschaften sind aber immer nur für die spezifische Lichtkuppelausführung gültig und jede Änderung an der Lichtkuppel wird sich auch auf diese Leistungen auswirken.

Aus diesem Grund dürfen ausschließlich Ersatzteile zur Instandsetzung verwendet werden, die den originalen Bauteilen nachweisbar voll entsprechen. Andernfalls erlischt die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung und der damit verbundenen Erklärung der Leistungsbeständigkeit, auf deren Grundlage die Eignung für die jeweilige Anwendung ursprünglich nachgewiesen wurde.