Wenn eine Dachsanierung ansteht
Sonneneinstrahlung und ständige Bewitterung lassen die Dachflächen und dabei insbesondere die Dachabdichtung altern. Diese wird langsam spröde und brüchig bis erste Undichtigkeiten auftreten und eine Dachsanierung erforderlich wird. Oftmals entsprechen dabei auch die Dämmstoffdicken, die man vor zwanzig oder dreißig Jahren als notwendig und praktikabel angesehen hat, heute nicht mehr den Vorstellungen der Nutzer hinsichtlich effizienter Energieverwendung.
Flachdächer werden aber schon seit vielen Jahrzehnten mit Kunststofflichtbändern ähnlich den heute üblichen Ausführungen ausgestattet. Aber auch lange davor wurden in Industrie- und Fertigungshallen bereits handwerklich hergestellte Lichtbänder mit Verglasungen beispielsweise aus Drahtglas eingebaut.
Deshalb werden im Rahmen einer Dachsanierung regelmäßig auch Maßnahmen zur Anpassung der integrierten Lichtbänder erforderlich. In diesem Kontext sollte neben der Durchführung der Umbauarbeiten sowie gegebenenfalls erforderlicher Instandhaltungsmaßnahmen auch geprüft werden, ob die Lichtbänder inklusive ihrer Ausstattung und ihres Funktionsumfangs noch der aktuellen Gebäudenutzung und den modernen Ansprüchen an energieeffiziente Gebäudekomponenten entsprechen.
Wenn ohnehin Arbeiten an der Dachoberfläche und den Lichtbändern anstehen, amortisieren sich Investitionen in energiesparende Ausführungen besonders schnell. Auch die Anpassung an veränderte Bedürfnisse bei der Gebäudenutzung, wie beispielsweise der Bedarf nach mehr öffenbaren Klappen zur natürlichen Lüftung, lassen sich besonders wirtschaftlich umsetzen.
Die Konstruktion und die Geometrie von Lichtbändern sind nicht genormt. Für Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen an vorhandenen Lichtbändern ist es daher sehr hilfreich, wenn der Hersteller und falls möglich auch das Fabrikat und das Herstelljahr bekannt sind. Bereits seit den 1980er Jahren wurden industriell hergestellte Kunststofflichtbandsysteme üblicherweise in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen erfasst und entsprechend gekennzeichnet.
Seit Mitte der 2000er Jahre werden Lichtbänder durch Inkrafttreten der Produktnorm und der europäischen Zulassungsleitlinien häufig auch CE-gekennzeichnet. Und Angaben zu Hersteller, Produkttyp und Jahr des Inverkehrbringens sind wesentliche Bestandteile der CE-Kennzeichnung.
Zusätzlich werden auch eventuell integrierte Rauch- und Wärmeabzugsgeräte vergleichbar lange mit entsprechenden Kennzeichnungen versehen.
All diese Kennzeichnungen sind dabei im Regelfall vor Witterung geschützt innen angebracht. Sie geben Aufschluss über Hersteller, Fabrikat und Jahr der Herstellung. Auch davor waren diese Informationen teilweise auf am Produkt angebrachten anderen Kennzeichnungen verfügbar.
Durch die fehlende Standardisierung stellt die Sanierung von Lichtbändern, insbesondere die Sanierung von unbekannten Fabrikaten eine Herausforderung dar. Können vorhandene Bestandteile noch wiederverwendet werden? Muss eventuell auch die Aufkantung oder Lichtbandzarge ausgetauscht oder ertüchtigt werden?
Auf diese und andere Fragen im Zusammenhang mit Sanierungen geben die Mitgliedsfirmen des Fachverbandes FVLR gerne Auskünfte. Die Machbarkeit muss dabei stets objektbezogen einzeln abgeklärt werden.
Planung von Sanierungsmaßnahmen
Bei der Sanierung von Dachflächen mit Lichtbändern führen veränderte baurechtliche Erfordernisse und / oder Umnutzungen des Gebäudes zu veränderten Anforderungen an das Dach und damit häufig auch an die Lichtbänder.
Folgende Fragen sollten daher immer als Grundlage für die Planung von Sanierungsmaßnahmen beantwortet werden.:
- Haben sich die Anforderungen an den Brandschutz der Bauteile geändert, zum Beispiel in Gebäudebereichen in denen neuere Gebäudeteile hinzu gekommen sind oder durch Umnutzung?
- Entspricht die Energieeffizienz der bestehenden Bauteile noch den gesetzlichen Mindestanforderungen sowie den Bedürfnissen des Betreibers und der Nutzer?
- Ergeben sich aus Umnutzungen oder auch einem veränderten Umfeld des Gebäudes neue Erfordernisse beispielsweise an Sonnenschutz, Lüftung, Arbeitsschutz oder Schallschutz?
- Entsprechen die Anzahl und die Lage von Oberlichtern, die als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte genutzt werden, noch den brandschutzrechtlichen Erfordernissen?
Die Antworten können direkten Einfluss auf die Anforderungen an im Bestandsdach eingebaute Oberlichter haben und müssen deshalb bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Haben sich baurechtliche Anforderungen an die eingebauten Lichtbänder, wie beispielsweise Brandschutzanforderungen oder maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizienten für Lichtbänder geändert, muss geprüft werden, ob sie von den Bestandslichtbändern eingehalten werden oder ob deshalb ein Austausch erforderlich wird.
Die Bewertung der Arbeitsschutzerfordernisse für sicheres Arbeiten auf der Dachfläche ist in jedem Fall ein entscheidender Bestandteil im Rahmen der Planung und Vorbereitung. Da die Forderung nach dauerhafter Durchsturzsicherheit für Oberlichter erst im letzten Jahrzehnt stark zugenommen hat, verfügen viele Lichtbänder im Bestand nicht über entsprechende dauerhafte Durchsturzsicherungssysteme. Die Umbauarbeiten an den Lichtbändern im Rahmen der Dachsanierung bieten eine gute Möglichkeit für die wirtschaftliche Nachrüstung solcher Systeme. Bei der Nachrüstung von Durchsturzsicherungen im Lichtraum der Lichtbandzarge müssen die Auswirkungen auf andere Lichtbandfunktionen insbesondere auf die aerodynamische Wirksamkeit von im Lichtband integrierten natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten immer berücksichtigt werden. Auch die Schwenkbereiche von Öffnersystemen dürfen keinesfalls beeinträchtigt werden.
Häufig sollen bei Dachsanierungen in der Dachfläche größere Dämmdicken und zum Teil andere Dämmmaterialien eingebaut werden um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.
Damit entsprechen in vielen Fällen auch die Anschlusshöhen der Aufsetzkränze nach dem Aufdämmen des Daches nicht mehr den einschlägigen Fachregeln (für die Dachentwässerung Höhe der Oberkante des Aufsetzkranzes ≥ 15 cm über Dachoberfläche / Austrittsöffnung von RWA-Geräten ≥ 25 cm). Deshalb müssen dann auch die vorhandenen Oberlichter entsprechend umgebaut werden. Das vorhandene Lichtband muss in solchen Fällen rückgebaut und die Aufkantung entsprechend erhöht werden.
Ob die vorhandenen Lichtbandzargen oder Aufkantungen beispielsweise durch eine Adapterzarge mit geringer Höhe aufgestockt werden können und welche zusätzliche Aussteifung hierfür zusätzlich erforderlich wäre, wird im Einzelfall durch den jeweiligen Lichtbandhersteller bewertet.
Auch der Austausch der vorhandenen Lichtbandzargen oder Aufkantungen kann erforderlich werden, wenn eine sichere Befestigung und Lastableitung aus dem Lichtband mittels eines Adapters nicht gewährleistet werden kann.
Kann der Bausatz des Lichtbandes komplett wiederverwendet werden oder stehen entsprechend erforderliche Ersatzteile zur Verfügung, kann das Lichtband nach den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder Bauartgenehmigung sowie der Montageanleitung des Herstellers wieder auf der höheren Aufkantung installiert werden.
Natürlich sollte dabei geprüft werden, ob auch beim Lichtband der Austausch der mehrere Jahrzehnte alten Teile gegen neuwertige, energieeffizientere Ausführungen technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang werden im Normalfall nicht nur die gealterten Bauteile gegen neue ausgetauscht, sondern es können gleichzeitig auch produktbezogene Eigenschaften, zum Beispiel die Lichttransmission und der Gesamtenergiedurchlass für die aktuelle Nutzung optimiert werden. Gleichzeitig können auch die Anzahl und Positionen zum Beispiel von lüftbaren Klappen, von Rauch- und Wärmeabzugsgeräten und vergleichbaren Zusatzausstattungen angepasst werden.
Aufmaß und Festlegung des Sanierungsumfangs
Da es es im Lichtbandmarkt keine Standardisierung von Abmessungen, Ausführungen oder konstruktiven Details gibt, ist die Ermittlung des Herstellers und falls möglich Fabrikat und Jahr der Herstellung ein wichtiger Baustein jedes Aufmaßes. Sofern im Sanierungsfall oder auch bei einem Schaden an einem Lichtband der Hersteller und das Fabrikat bekannt sind, ist die Bestellung und Ersatzlieferung durch den Hersteller meist kein Problem.
Wenn sich der Hersteller nicht ermitteln lässt, stellt die Sanierung eine besondere Herausforderung dar, da die genaue Ausführung, die Abmessungen und Materialien nur in den jeweiligen Planungsunterlagen des Lichtbandes vorhanden sind.
Angefangen von den Lichtbandzargen bis hin zu vielen Kleinmaterialien wie Dichtungen und Befestigungsmitteln sind häufig kleine Konstruktionsdetails für die bestimmungsgemäße Funktion eines Lichtbandsystems im eingebauten Zustand ausschlaggebend. Viele der wichtigsten Bestandteile eines Lichtbandsystems werden deshalb auch durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beziehungsweise Bauartgenehmigung zum Bausatz dokumentiert und damit die Verwendung anderer Ersatzmaterialien ausgeschlossen.
Individuelle Beratung zu objektspezifischen Sanierungsanfragen bieten die Lichtbandhersteller unseres Fachverbandes.
Grundvoraussetzung für die Erneuerung von Bestandteilen des Lichtbandsystems ist also die Verfügbarkeit der erforderlichen Materialien.
Für die Sanierung beziehungsweise den Wiedereinbau eines Lichtbandes ist daher die Wiederverwendbarkeit aller ausgebauten Materialien durch die Fachmonteure zu überprüfen. Vorgeschädigte Bauteile wie beispielsweise versprödete oder gerissene Verglasungen oder Dichtungen dürfen nicht wieder eingebaut werden und müssen daher ersetzt werden.
Ist die Wiederverwendbarkeit der relevanten Materialien gegeben, kann der Bausatz zusammen mit den Ersatzteilen nach den systembezogenen Montagevorgaben wieder zu einem Lichtband montiert werden. Für ein in solcher Weise fachmännisch überarbeitetes Lichtband kann für den neuen Lebensabschnitt von einer dauerhaften und einwandfreien Funktion ausgegangen werden.
Bei vielen Dachsanierungen fällt heute die letztendliche Entscheidung in der Summe aller Abwägungen jedoch gegen eine komplette Wiederverwendung des vorhandenen Lichtbandes, sei es weil erforderliche Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, weil im Rahmen des Umbaus eine Modernisierung zum Beispiel zur Erhöhung der Energieeffizienz baurechtlich erforderlich wird oder auch weil die freiwillige Erhöhung des Nutzwertes durch ein System auf dem neusten Stand der Technik für den Bauherrn wirtschaftlich sinnvoll ist.
In solchen Fällen ist letztendlich lediglich ein Aufmaß der bestehenden Aufkantung für die weiteren Planungen erforderlich. Aber auch bei diesen fehlt jegliche Standardisierung im Markt.
Diese Aufmaße sollten daher mindestens folgende Angaben zur Aufkantung oder Lichtbandzarge umfassen:
- Lichte Abmessungen der Öffnung der Aufkantung an der Oberkante
- Art und Materialien der Aufkantung
- Breiten und Neigung der oberen Auflageflächen zur Befestigung des Lichtbandes – längsseitig und an den Giebelseiten
- Material und Dicke der oberen Befestigungsfläche
- gegebenenfalls vorhandene Unebenheiten der Befestigungsfläche
- Angaben zu gegebenenfalls vorhandenen Verstrebungen und Aussteifungen in der bestehenden Aufkantung
Häufig sind Skizzen der aufgemessenen Konstruktion mit den wichtigsten Maßangaben sowie Fotos sehr hilfreich zur Bewertung der Aufkantung und zur Planung eventuell erforderlicher Ertüchtigungsmaßnahmen.
Produktauswahl und Umsetzung
Wie oben beschrieben ist mit der Festlegung des Sanierungsumfangs die wesentlichste Entscheidung für die Produktauswahl bereits getroffen.
Im ersten Fall einer Wiederverwendung und Instandsetzung des vorhandenen Lichtbandsystems werden im Regelfall nur die beschädigten Bauteile gegen Ersatzteile ausgetauscht, wobei hierfür auf die in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder Bauartgenehmigung geregelten, zum Lichtbandsystem gehörenden Originalteile zurückgegriffen werden muss.
Die im Rahmen der Instandsetzung zulässigen Umbaumaßnahmen zur Modernisierung des Lichtbandes sind hierbei auch durch die Zulassung begrenzt. Es ist theoretisch beispielsweise häufig möglich, die vorhandene Stegplattenverglasung gegen eine dickere auch durch die Zulassung abgedeckte Verglasung mit verringertem Wärmedurchgangskoeffizienten zu tauschen.
Dafür müssen aber meist auch viele Profile und andere Bauteile getauscht werden, so dass sich im Einzelfall der Unterschied des konstruktiven und kostenmäßigen Aufwandes im Vergleich zum Ersatz durch ein komplett neues Lichtband dadurch stark verringern kann.
Häufig wird auch eine Erhöhung der Durch- und Absturzschutzes gefordert.
Bei den Durchsturzschutzsystemen sind im Markt deshalb qualifizierte Durchsturzsicherungen insbesondere zur Nachrüstung in bestehende Stahlblechzargen erhältlich, wenn deren strukturelle Integrität noch gewährleistet und ihre Blechdicke ausreichend ist. Solche Lösung bieten auch bei wiederverwendeten Lichtbandsystemen Durchsturzschutz auf dem aktuellen Anforderungsniveau.
Beim alternativen Austausch des kompletten Lichtbandes gegen ein neues System steht wie bei einem Neubau die volle Produktpalette zur Auswahl. Es können andere Verglasung mit veränderten lichttechnischen Eigenschaften oder veränderten Brandeigenschaften gewählt werden. Auch die Wahl eines Lichtbandsystems mit höherer Energieeffizienz oder mit zusätzlichem Durchsturzschutz ist möglich. Schlussendlich kann die Lichtbandaufteilung in starre Verglasungsbereiche und Bereiche zum Einbau öffenbarer Systeme zur natürlichen Lüftung oder für Rauch- und Wärmeabzug nach der aktuellen Nutzungsanforderung neu konzeptioniert werden.
Zusammengefasst sollten also folgende Eigenschaften und Ausstattungsoptionen bei der Konfiguration des zukünftigen Lichtbandes bedacht werden:
- Verbesserung der Lichttransmission oder des Sonnenschutzes der Verglasung bzw. der Einsatz zusätzlicher Sonnenschutzausstattungen
- Reduzierung des Wärmedurchgangskoeffizienten und verbesserte Luftdichtheit für verringerte Heizkosten
- Erhöhung des Schallschutzes um einer geänderten Gebäudenutzung gerecht zu werden
- Ausstattung mit permanenten Durchsturzschutzsystemen
- Erhöhung der Anzahl oder Vergrößerung der integrierten Lüftungsklappen für ein besseres Innenklima
Für den Einbau des Lichtbandsystems im Dach inklusive aller Komponenten zur Ertüchtigung der bestehenden Aufkantung, wie auch für den Anschluss der Dachabdichtung gelten bei Sanierungen die gleichen Grundsätze wie beim Neubau. Diese sind im Bereich „Einbau“ zusammengefasst.