Der Brandrauch ist neben dem eigentlichen Feuer die größte Gefahr im Brandfall
Rauch und unvollständige verbrannte Bestandteile sind eine erhebliche Gefahr für Menschen und andere Lebewesen.
Zu den Hauptgefahren durch Rauch gehören beispielsweise:
Sichtbehinderung: Dichter Rauch kann die Sicht und damit die Orientierung beeinträchtigen. Im Brandfall kann möglicherweise der Ausgang oder sogar der Notausgang nicht gefunden werden.
Panik und Verwirrung: Die Einschränkung der Sicht und der Verlust der Orientierung durch den Rauch kann Panik und Verwirrung verursachen. Die Eigenrettung ist nur eingeschränkt möglich und eine eventuell erforderliche Evakuierung ist erschwert, das Risiko von Verletzungen ist erhöht.
Atemwegsreizungen: Brandrauch enthält giftige Gase und Bestandteile, welche die Atemwege reizen. Dies kann zu Husten, Atemnot und zu schweren Atemwegsproblemen führen. Für Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma, COPD usw. können bereits geringe Rauchgasmengen lebensbedrohliche Asthma-Anfälle auslösen.
Brandrauchpartikel: Die in Brandrauch enthaltenen Bestandteile können sich in der Lunge ablagern und zu einer Schädigung der Schleimhäute führen und somit langfristige Gesundheitsprobleme verursachen. Chronische Atemwegserkrankungen können die Folge sein.
Bewusstseinsverlust: Das Einatmen von Rauchgasen kann zum Bewusstseinsverlust führen. Damit steigt das Risiko, dass die betroffene Person nicht eigenständig in der Lage ist, rechtzeitig zu fliehen und sich somit das Risiko einer lebensbedrohlichen Situation extrem erhöht.
Vergiftung: Rauch enthält beispielsweise Kohlenmonoxid (CO) und andere giftige Gase, die bei Einatmen zu einer Vergiftung führen können. Die Symptome für eine Kohlenmonoxidvergiftung sind z.b. Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit und Bewusstlosigkeit. Schon geringe Mengen können diese Versursachen.
Schnelles Feuerwachstum: Die im Rauch enthalten brennbare Gase und Bestandteile oder auch Partikel können zu einer schnellen Ausbreitung des Feuers beitragen. Mit steigenden Temperaturen kann es zu einer Entzündung der brennbaren Gase und Bestandteile kommen. Selbstrettung, Evakuierung und ein wirksamer Löschangriff durch die Feuerwehr sind dann infrage gestellt.
Bei einem Brand im Freien, idealerweise bei Windstille, bildet sich durch die aufsteigende Konvektionswärme eine meist senkrechte Rauch- und Feuersäule. Durch den Temperaturanstieg, dem thermischen Auftrieb, kann der Rauch nach oben steigen. Im Bereich des Bodens und des Feuers entsteht ein Unterdruck, der frische, sauerstoffhaltige Luft ansaugt und somit eine nahezu vollständige Verbrennung der Stoffe ermöglicht. Unverbrannte Stoffe in den Brandgasen, die zu einer explosionsartigen Verbrennung führen, werden minimiert.
Ein Brand in einem Gebäude wird von anderen Bedingungen wie ein Brand unter freien Himmel beeinflusst. Der Rauch kann nicht frei nach oben abziehen, der Rauch und die unverbrannten Bestandteile breiten sich unter der Decke des Raumes aus, kühlen wieder ab und sinken wieder nach unten.
Der gesamte Raum wird mit Brandgasen gefüllt und verqualmt. Durch die fehlende Frischluft ist die Rauchdichte besonderes hoch, der Raum füllt sich vollständig mit schwarzem Qualm. Die Temperatur unter der Decke des Raumes steigt und kann zum Versagen der Dachkonstruktion führen. Selbstrettung und Fremdrettung sowie ein Löschangriff der Feuerwehr sind nur eingeschränkt in einem frühen Zeitfenster mit Erfolg möglich.
Entsprechend der Gefahren sind Schutzziel in der Musterbauordnung (MBO), die bei den Errichtungen von Gebäuden und baulichen Anlagen zu beachten sind, formuliert.
Auszug Musterbauordnung
§ 14 Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten,
dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Diese Schutzziele finden sich auch in die Bauordnungen der Länder und sind Grundlage für eine Vielzahl von Vorschriften, Verordnungen und Sonderbauverordnungen, die Maßnahmen vorgeben, um das Erreichen der Schutzziele zu unterstützen.
Um diese Schutzziele zu erreichen sind neben baulichen Maßnahmen auch Anlagentechnische Einrichtungen erforderlich, um Rauch- und auch Wärme aus den betroffenen Bereichen abzuleiten.