Wärmeabzug erhält die Gebäudekonstruktion im Brandfall
Neben der Ableitung von Rauch und Brandgasen leiten Rauch- und Wärmeabzugsgeräte auch Wärme aus einem Gebäude ab. Abhängig von den brennbaren Stoffen, die in einem Raum bzw. Gebäude verbaut oder gelagert werden, ist die Ableitung nur durch Rauch- und Wärmeabzugsgeräten in vielen Fällen nicht ausreichend.
Daher wird beispielsweise in der Muster-Industriebaurichtline bzw. in den jeweiligen Länderfassungen der Muster-Industriebaurichtline zusätzliche Flächen zur Wärmeableitung gefordert.
Als Wärmeabzug (WA) bezeichnet man Wand- oder Dachflächen, die entweder dauerhaft geöffnet sind oder die ab einer bestimmten Temperatur selbstständig (z. B. durch Abschmelzen thermoplastischer Flächen) eine Öffnung freigeben.
Durch diese Öffnung kann dann die Wärme aus dem brennenden Raum nach außen abfließen.
Durch die Ableitung der Wärme kann sich die Gebäudestruktur nicht weiter aufheizen, die Tragfähigkeit und Standfestigkeit der Abtrennungen und tragenden Bauteile wird verlängert. Gleichzeitig wird der Zeitraum, bis die Rauchgase den kritischen Zeitpunkt der Durchzündung (Flashover) erreichen, verlängert.
Bevor die Wärmeabzugsflächen beginnen abzuschmelzen, sind hohe Temperaturen (in der Regel Vollbrandbedingungen) und damit entsprechend lange Zeiträume erforderlich. Da diese Wärmeabzugsflächen weder beim Entstehungsbrand noch beim sich entwickelnden Brand zur Verfügung stehen, besteht deshalb ihre Wirkung in der Regel nicht im Personenschutz, sondern auf einem zeitlich längeren Erhalt des Tragverhaltens der Gebäudekonstruktion, also im Sachschutz.
Welche Flächen können als Wärmeabzug genutzt werden?
Grundsätzlich können alle Flächen berücksichtigt werden, die dauerhaft geöffnet sind oder bei einer Temperatur unter 300 °C selbsttätig öffnen.
Dies sind beispielsweise Rauch- und Wärmeabzüge mit einer entsprechenden automatischen Auslösung oder Flächen z. B aus Kunststoff mit einer Schmelztemperatur unter 300 °C.
Lichtkuppeln oder Lichtbänder aus Kunststoff sind daher besonders als Wärmeabzugsflächen geeignet.
Rauch- und Wärmeabzugsgeräte werden frühzeitig manuell oder auch über Rauch oder Temperatur (z. B. 68 °C) aktiviert. Sie stehen Frühzeit im Idealfall bereits in der Entstehungsphase eines Brandes zur Verfügung, um das Erreichen der jeweiligen Schutzziele zu unterstützen.
Wärmeabzüge benötigen deutlich mehr Wärme und geben damit ihre Flächen in einer deutlich späteren Phase eines Vollbrandes frei. Nach dem Öffnen der Wärmeabzüge wird dann auch Rauch durch die Öffnung abgeleitet, der dann aber nicht mehr für das Erreichen Schutzziele relevant ist.
Insbesondere bei großflächigen Lager- oder Industriegebäuden ist die thermische Entlastung der Gebäudestruktur häufig Grundlage, um die möglicherweise erforderlichen Innenangriffe der Feuerwehr über einen definierten Zeitraum sicherstellen zu können.