Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA)
Anders als bei natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die rein über den thermischen Auftrieb funktionieren, erfolgt die Ableitung der Rauchgase mit der Unterstützung von speziellen Brandgasventilatoren.
Je nach Auslegung werden einzelne dezentrale Brandgasventilatoren im Dach oder Fassadenbereich positioniert oder es werden zentral besonders leistungsfähige Ventilatoren mit einem speziellen Kanalsystem eingesetzt.
Darüber hinaus können die Ventilatoren auch innerhalb eines Gebäudes zum Einsatz kommen. Dies bedeutet besondere Anforderung an die Temperaturfestigkeit nicht nur an die Kanalsysteme sondern auch an die Ventilatoren, insbesondere wenn diese innerhalb des Brandraums zu Einsatz kommen. Bevorzugter Einsatzbereich von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind mehrgeschossige Gebäude, Untergeschosse oder innenliegende Bereiche.
Die Systeme zeichnen sich durch eine hohe Wirksamkeit bei Schwelbränden aus, daher sollten die Geräte immer durch Brandkenngröße Rauch aktiviert werden.
Anders als bei den natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die in der Regel nur für die Aktivierung und Öffnungsvorgang zuverlässig mit Energie versorgt werden müssen, ist es bei maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erforderlich, die Energieversorgung für die jeweils erforderliche Betriebszeit sicherzustellen. Dies liegt je Anforderung zwischen 30 bis 120 Minuten.
Auch bei den maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wird das objektspezifische Schutzziel in der Regel in einem Brandschutzkonzept festgelegt. Diese ist Basis für die Auswahl und Konzipierung der unterschiedlichen Systeme, die zum Einsatz kommen können. Bei Sonderbauten erfolgt die Festlegung in den Brandschutzkonzepten üblicherweise auf Grundlage der unterschiedlichen Sonderbauverordnungen oder Richtlinien wie beispielsweise die Muster- Industriebaurichtline.
Je nach Schutzziel, das unterstützt werden soll, kann eine Verdünnung der Brandgase oder eine Schichtung der Rauchgase (raucharme Schicht/ Rauchschicht) erreicht werden (siehe Abbildungen).
Mögliche Schutzziele aus Sicht des Bauordnungsrechts sind:
- Sicherstellung und Unterstützung der Selbst- und Fremdrettung
- Unterstützung der Brandbekämpfung
- Sach- und Umweltschutz
Weitere Schutzziele, die üblicherweise als Restrisiko im Rahmen des Risikomanagements an die Feuer- und Sachversicherer übertragen werden:
- Schutz der Waren und Produktionsmittel
- Vermeidung der Beeinträchtigung des Betriebsablaufs
- Begrenzung einer möglichen Betriebsunterbrechung
- Sicherstellung der Lieferfähigkeit
- Schutz vor Image- und Umweltschäden
- Schutz von Sach- und Vermögenswerten (Kreditwürdigkeit)
- Schutz vor einer Insolvenz