Wie werden die Publikationen des FVLR erstellt?
Grundsätze für die Erstellung von FVLR- Richtlinen
Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) möchte produktneutrale, sachliche und fundierte Informationsarbeit – bei Planern, Architekten, Entscheidungsträgern und Anwendern mithilfe unterschiedlicher Veröffentlichungen leisten. Hierzu werden Merkblätter und Richtlinien in Expertenkreisen, teilweise mit Unterstützung externer Partner, erstellt. Ziel der FVLR-Richtlinien ist es, bestehende Anforderungen, Regeln usw. zu unseren Produkten und deren Planung, Betrieb usw. zu konkretisieren und wenn erforderlich zu ergänzen. Die Erarbeitung dieser Richtlinien erfolgt grundsätzlich nur, wenn keine bestehenden Normen oder andere technische Regeln nach aktuellen technischen Erkenntnissen vorliegen oder diese produkt- oder anwendungsspezifische Lücken aufweisen. Die Erstellung wie auch die Anwendung der Richtlinien erfolgt generell freiwillig, unverbindlich.
Die Richtlinien werden auf der Webseite des FVLR zur Kommentierung vorgelegt und nach Ablauf der Zeit zur Kommentierung auf der Webseite des FVLR veröffentlicht.
Erstellung einer Richtlinie
Der Anstoß zur Erstellung von Richtlinien erfolgt in der Regel aus den unterschiedlichen Arbeitskreisen des FVLR oder auch auf Anregung und in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden.
Zur Erstellung einer Richtlinie wird innerhalb des FVLR eine Arbeitsgruppe gebildet. Bei Bedarf können auch externe Experten aus der Industrie, anderen Verbänden, aus der Wissenschaft, von Behörden, Berufsgenossenschaften eingeladen werden. In der Arbeitsgruppe wird ein Entwurf der Richtlinie nach folgenden Grundregeln erarbeitet.
- Bei der Erarbeitung der Richtlinie werden die anerkannten Regeln der Technik und der bekannte Stand der Wissenschaft und Technik beachtet.
- Es dürfen keine einzelnen Hersteller, Produkte, Dienstleister, Gutachter, Personengruppen oder andere unberechtigt benachteiligt werden. Dies erstreckt sich auch für ausländische Hersteller, Produkte, Dienstleister, Gutachter, Personengruppen usw.
- Die Verwendung von Produkten vorgegebener Hersteller, Marken, die Beauftragung definierter Dienstleister, Sachverständiger oder von Prüf- oder Zertifizierungsstellen usw. darf durch eine Richtlinie nicht vorgegeben werden.
Veröffentlichung eines Entwurfs
Vor der Entscheidung zur Veröffentlichung wird der Entwurf auf der Internetseite des FVLR zur Stellungnahme vorgelegt. Die Entwürfe sind auf der ersten Seite sowie mit einem Wasserzeichen auf jeder Seite mit dem Begriff „Entwurf“ zu kennzeichnen.
Nach der Veröffentlichung auf der Webseite haben Interessierte oder auch andere Verbände die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Der Zeitraum zur Kommentierung beträgt mindestens 4 Wochen, maximal zwei Monate.
Wenn praktikabel und im geplanten Erarbeitungszeitrahmen möglich, werden die Entwürfe nationalen und europäischen Verbänden, die im jeweiligen Fachbereich aktiv sind, per E-Mail übersendet.
Anmerkungen und Kommentare
Diese sind mittels des Kommentierungsformulars als E-Mail an den FVLR zu senden.
Für eingegebene Kommentierungen und Einsprüche ist soweit möglich, einen Konsens zu erzielen. Bei Bedarf kann der Kommentierende bzw. Einsprechende persönlich eingeladen werden. Eine Verpflichtung für den FVLR oder für die Teilnahme des Kommentierenden besteht hierfür nicht. Eventuell entstehende Kosten, die für eine Teilnahme entstehen, werden durch den FVLR nicht erstattet.
Kann innerhalb der Arbeitsgruppe keine Einigung zu einzelnen Punkten oder zur Veröffentlichung des Entwurfs erzielt werden, entscheidet die Geschäftsführung des FVLR.
Der Kommentierende wird über das Ergebnis und die mögliche Umsetzung per E-Mail informiert.
Bei umfangreichen und inhaltlichen Änderungen, die die grundsätzlichen Schwerpunkte der Richtlinien verändern, kann eine weitere Veröffentlichung des Entwurfs zur Kommentierung erforderlich sein. Die Entscheidung hierzu trifft die Geschäftsführung mit entsprechender Vorbereitung des jeweiligen Arbeitskreises des FVLR.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgt auf der Webseite des FVLR. Eine Zusendung in Papierform ist nicht vorgesehen.
Die Richtlinien sind spätestens alle fünf Jahre zu prüfen, ob eine Überarbeitung, ein Zurückziehen erforderlich ist oder der Stand weiterhin ohne Änderung gültig ist. Bei einer Überarbeitung gelten die Vorgaben dieser Grundsätze.
Alle Merkblätter und Richtlinien des FVLR sind unverbindlich.
Unverbindlichkeitshinweis:
Technische Angaben und Empfehlungen dieser Richtlinien und Merkblätter beruhen auf dem Kenntnisstand bei Veröffentlichung. Eine Rechtsverbindlichkeit oder eine irgendwie geartete Haftung können daraus nicht abgeleitet werden.